Die erste Rechnung nach einem Tarifwechsel enthält oft Besonderheiten. Grundsätzlich werden Rechnungen im Voraus gestellt. Wechseln Sie jedoch mitten im Monat den Tarif, wird dieser anteilig berechnet.
Eine Erklärung anhand eines Beispiels hilft hier weiter:
Ausgangssituation:
Sie haben Anfang Mai Ihre Rechnung für den Monat Mai erhalten. Am 18. Mai haben Sie in einen anderen Tarif gewechselt.
Die Rechnung, welche Sie im Juni erhalten, erhält dadurch nicht nur den Grundpreis für den Monat Juni, sondern auch eine neue anteilige Berechnung für den Monat Mai mit dem anteiligen Rechnungsbetrag und der anteiligen Gutschrift.
Das bedeutet:
- Für den Zeitraum vom 18.05. – 30.05. erhalten Sie in der Juni Rechnung eine anteilige Gutschrift für den alten Tarif.
- Für den Zeitraum vom 18.05. – 30.05 wird in der Juni Rechnung ein anteiliger Rechnungsbetrag für den neuen Tarif berechnet.
- In der Juni Rechnung wird Ihnen der Grundpreis des neuen Tarifs berechnet.
Es kann sein, dass Sie noch weitere Kosten auf Ihrer Juni Rechnung finden. In jedem Tarif gibt es unterschiedliche Leistungen, die inklusive sind. Kostenpflichtige Verbindungen werden immer erst im Folgemonat in Rechnung gestellt, da sie dann erst stattgefunden haben. Somit sehen Sie in unserem Beispiel kostenpflichtige Verbindungen für den Monat Mai in der Rechnung, die Sie im Juni erhalten.